Informationen für Imker

WICHTIGE INFORMATION

Bienengesundheit / Amerikanische Faulbrut
Wichtig: Beim Kauf vom Bienenvölkern immer auf ein aktuelles Gesundheitszeugnis bestehen!

Bienengesundheit / Amerikanische Faulbrut Spergebiete
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Neben der Varroamilbe ist die Amerikanische Faulbrut ein großes Problem der Bienenhaltung. Besonders stark scheint sie zurzeit in Nordrhein-Westfalen verbreitet zu sein.

Imker sollten immer wieder den Gesundheitszustand ihrer Völker überwachen, auf Anzeichen von Krankheiten achten und im Verdachtsfall den Sachverständigen ihres Vereines oder das Kreisveterinäramt benachrichtigen.

Wer innerhalb eines Sperrbezirks Bienenvölker hält, muss sich unbedingt an die vorgeschriebenen Auflagen halten. Es ist unzulässig Dinge, die irgendwie im Zusammenhang mit Bienen und der Imkerei stehen, in diesen Sperrbezirk hinein oder aus diesem Sperrbezirk heraus zu bringen, mit Ausnahme von Honig. Die Amerikanische Faulbrut ist für den Menschen ungefährlich.

Aufgrund der aktuellen Diskussion, unten ein Dokument des BMEL zum Thema Amerikanische Faulbrut. Hier wird u.a. auch die „Streichholzprobe“ erklärt.

>> Info TSIS – TierSeuchenInformationsSystem

>> Bienenseuchen-Verordnung

>> Leitlinie zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen in Deutschland / BMEL

>> Einsende-Formular für Futterkranzproben CVUA-RRW 

>> De broedziekten van honingbijen, herkenning en beschrijving (Quelle: bijen@wur (Plant Research International)

 

Terminkalender des D.I.B. e.V.
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Veranstaltungen des Imkerverbandes Rheinland e.V.

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Bestellung von D.I.B. Gewährverschlüssen für Mitglieder des Imkerverbandes Rheinland e.V.
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DIB Aktuell / Infomagazin des Deutschen Imkerbundes e.V
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Immer wieder Ärger mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) für Imker oft ein Problem

Quelle: DIB eV

Mit dem Erlass der neuen Honigverordnung (HonigV) vom 16.1.2004 wurde die Honigkennzeichnung neu geregelt. Sie richtet sich nach § 3 HonigV und in Verbindung dazu nach der geänderten Lebensmittelkennzeichnungsverordnung. Für Honig ist damit seit dem 1. August 2004 ein Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Fertigverpackung anzugeben. Das Mindesthaltbarkeitsdatum eines Lebensmittels ist das Datum, bis zu dem dieses Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält. Es ist nicht mit einem Verfalls-, letzten Verzehr- oder Verkaufsdatum gleich zu setzen. So kann Honig auch nach Ablauf des Mindeshaltbarkeitsdatums durchaus verkehrsfähig sein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

 

Das MHD kann laut § 7, Absatz 3 der LMKV in verschiedenen Formen angebracht werden:
Die Angabe des Mindeshaltbarkeitsdatums muss in Tag, Monat und Jahr, zB: 01. Jan. 2018 angegeben werden. Wichtig ist dabei die richtige Wortwahl vorangestellt wird: -mindestens haltbar bis bzw. oder -mindestens haltbar bis Ende.

Die Entscheidung über das zu wählende Mindeshaltbarkeitsdatum liegt allein im Verantwortungsbereich des Imkers.
Honig ist im Allgemeinen bei sachgerechter Lagerung über mehrere Jahre haltbar, d.h. er behält seine spezifischen Eigenschaften für einen längeren Zeitraum. Um sicher zu gehen, wird seitens des D.I.B. eV für Honig eine Mindeshaltbarkeitszeitspanne von zwei Jahren empfohlen. Die Frist sollte mit dem Zeitpunkt des Abfüllens beginnen.

Honigverordnung

Imkerverein
Selfkant e.V.